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Zweck des Vereins


Zweck des Vereins

Der Verein ist eine Interessengemeinschaft der Bezieher von Sozialleistungen, Arbeitslosen und Rentner; er bezweckt den Zusammenschluss seiner Mitglieder bundesweit, um unter Ausschluss parteipolitischer, rassischer und konfessioneller Bestrebungen die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und sie vor Benachteiligungen im Sozialrecht, bei der Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche, sowie bei der Wohnungssuche zu schützen, sowie  der Beseitigung bestehender oder eingetretener Missstände auf dem Gebiet des Sozialrechts entgegenzuwirken.

Der Verein sucht diesen Zweck zu erreichen durch:

a.) Behandlung aller dem Mitglied betreffenden Fragen in Form von Besprechungen Austausch eigener Erfahrungen sowie Belehrung der Mitglieder durch Vorträge, Rat und Auskunftserteilung

b.) Eingaben an die Behörden und Gerichte und Verhandlungen mit ihnen sowie Beratung und Vertretung der Mitglieder im Verkehr mit Behörden und Gerichten, Anfertigung von Schriftsätzen in Sozialangelegenheiten gemäß der Gesetze nach dem SGB II und SGB XII sowie weiterführender Gesetzgebungen, soweit Sie mit dem SGB II und SGB XII in Zusammenhang stehen und gemeinsam zu behandeln sind.

c.) Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Gespräche bei den Arbeitgebern und Ausbildungsstätten für Langzeitarbeitslose und Schulabgänger mit insgesamt schlechter Prognose auf Erhalt eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.

Hilfestellung bei der Erstellung von Bewerbungen um einen Arbeits- und/oder Ausbildungsplatz, Begleitung zum Bewerbungsgespräch.

d.) Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum für sozialschwache Mitglieder.

e.) Einrichtung von Schulspeisungsmöglichkeiten an den Schulen, zur Förderung der Devise "Ein Frühstück für jeden".

f.) Schaffung von Vorteilen beim Abschluss von Versicherungen und Versorgungsverträgen sowie Vergünstigungen ähnlicher Art.

Anspruch auf Leistungen des Vereins bestehen nur dann, wenn keine Beitragsrückstände bestehen.

Die Gewährung von Rechtsschutz und die Führung von Prozessen wird durch den Vorstand besonders geregelt.


Neben seiner  Tätigkeit im Sozialen Bereich bietet der Verein seinen Mitgliedern eine Kostenlose Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit und Ausbildung an.

Die Beratung und Vertretung seiner Mitglieder, erfolgen gemäß § 7 RDL Gesetz, durch und unter Aufsicht eines zugelassenen Rechtsanwaltes!

Hierzu gehört die Beratung nach dem SGB II und SGB XII sowie nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz.

Die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder bei

  • den zuständigen ARGEn
  • den Sozialämtern
  • den Ämtern für Grundsicherung im Alter
  • den Arbeitsämtern

In Verbindung mit dem Bezug einer Leistung nach dem SGB II und XII (Hartz 4, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, ALG I oder der Aussteuerung vom Bezug dieser Leistungen durch Zahlung des Kinderzuschlags) vor

  • den zuständigen Familienkassen
  • den Elterngeldkassen

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft, kann das Mitglied den Verein beauftragen im Rahmen der Leistungen des Vereins, seine Interessen vor den oben genannten Stellen wahrzunehmen.

Darüber hinaus, hilft der Verein beim korrekten Ausfüllen der jeweiligen Antragsformulare und steht bei Gesprächen mit den oben genannten Stellen durch Begleitung zur Seite.

Weitere Informationen enthält die Rubrik "Warum es sich lohnt Mitglied zu werden" 


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