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Zweck
des Vereins
Der
Verein ist eine Interessengemeinschaft
der Bezieher von Sozialleistungen, Arbeitslosen und Rentner; er
bezweckt den
Zusammenschluss seiner Mitglieder bundesweit, um unter Ausschluss
parteipolitischer, rassischer und konfessioneller Bestrebungen die
Interessen
seiner Mitglieder zu wahren und sie vor Benachteiligungen im
Sozialrecht, bei
der Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche, sowie bei der
Wohnungssuche zu
schützen, sowie der
Beseitigung bestehender
oder eingetretener Missstände auf dem Gebiet des Sozialrechts
entgegenzuwirken.
Der
Verein sucht diesen Zweck zu
erreichen durch:
a.)
Behandlung aller dem Mitglied
betreffenden Fragen in Form von Besprechungen Austausch eigener
Erfahrungen
sowie Belehrung der Mitglieder durch Vorträge, Rat und
Auskunftserteilung
b.)
Eingaben an die Behörden und
Gerichte und Verhandlungen mit ihnen sowie Beratung und Vertretung der
Mitglieder im Verkehr mit Behörden und Gerichten, Anfertigung
von Schriftsätzen
in Sozialangelegenheiten gemäß der Gesetze nach dem
SGB II und SGB XII sowie
weiterführender Gesetzgebungen, soweit Sie mit dem SGB II und
SGB XII in
Zusammenhang stehen und gemeinsam zu behandeln sind.
c.)
Schaffung und Erhaltung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Gespräche bei
den Arbeitgebern und
Ausbildungsstätten für Langzeitarbeitslose und
Schulabgänger mit insgesamt
schlechter Prognose auf Erhalt eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.
Hilfestellung
bei der Erstellung von
Bewerbungen um einen Arbeits- und/oder Ausbildungsplatz, Begleitung zum
Bewerbungsgespräch.
d.)
Schaffung und Erhaltung von
angemessenem Wohnraum für sozialschwache Mitglieder.
e.)
Einrichtung von
Schulspeisungsmöglichkeiten an den Schulen, zur
Förderung der Devise "Ein
Frühstück für jeden".
f.)
Schaffung von Vorteilen beim
Abschluss von Versicherungen und Versorgungsverträgen sowie
Vergünstigungen
ähnlicher Art.
Anspruch
auf Leistungen des Vereins
bestehen nur dann, wenn keine Beitragsrückstände
bestehen.
Die
Gewährung von Rechtsschutz und
die Führung von Prozessen wird durch den Vorstand besonders
geregelt.
Neben
seiner Tätigkeit im Sozialen Bereich bietet der
Verein seinen Mitgliedern eine Kostenlose Beratung nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit
und Ausbildung an.
Die
Beratung und Vertretung seiner Mitglieder, erfolgen
gemäß § 7 RDL Gesetz, durch und
unter Aufsicht eines zugelassenen Rechtsanwaltes!
Hierzu gehört die Beratung nach dem SGB II und SGB XII sowie
nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz.
Die
Vertretung der Interessen seiner Mitglieder bei
- den zuständigen ARGEn
- den Sozialämtern
- den Ämtern für
Grundsicherung im Alter
- den Arbeitsämtern
In
Verbindung mit dem Bezug einer Leistung nach dem SGB II und XII (Hartz
4, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, ALG I oder der Aussteuerung
vom Bezug dieser Leistungen durch Zahlung des Kinderzuschlags) vor
- den zuständigen Familienkassen
- den Elterngeldkassen
Im
Rahmen seiner Mitgliedschaft, kann das Mitglied den Verein beauftragen
im Rahmen der Leistungen des Vereins, seine Interessen vor den oben
genannten Stellen wahrzunehmen.
Darüber
hinaus, hilft der Verein beim korrekten Ausfüllen der
jeweiligen Antragsformulare und steht bei Gesprächen mit den
oben genannten Stellen durch Begleitung zur Seite.
Weitere Informationen enthält die
Rubrik "Warum
es sich lohnt Mitglied zu werden"
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