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Warum es sich lohnt Mitglied zu werden


Eine Mitgliedschaft bringt Ihnen folgende Vorteile:

 1.) Kostenlose fachliche Beratung bei:

  • Bezug von ALG I
  • Bezug von ALG II (Hartz 4)
  • Bezug von Grundsicherung im Alter
  • Antragsstellung von Sozialleistungen ( Hartz 4, Sozialgeld, ALG )
  • Antragsstellung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit ALG I/II,Sozialgeld
 2.) Kostenlose Überprüfung

  • der Bewilligungs-/Weiterbewilligungsbescheide
  • Ablehnungsbescheide
  • sonstiger Ansprüche gegenüber der Behörde

 3.)  Kostenlose Stellung

  • von Anträgen
  • Überprüfungsanträgen²
  • Dahrlehnsanträgen
  • Widersprüchen³
  • erforderlichenfalls Abgabe an das Sozialgericht* (Bitte besondere Hinweise unten beachten!)

 4.)  Verhandlungen und Korrespondenz mit den Leistungsträgern und Behörden

 5.)  Im Falle einer Gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen einen besonders
       erfahrenen Rechtsanwalt zur Verfügung.für die Durchführung der gerichtlichen Auseinandersetzung
       vor dem Sozialgericht, gelten die besonderen Hinweise unter *)


 6.)  zusätzliche Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • Verhütungsmittelkostenbeihilfe
  • Mietkautionsdahrlehn
  • Anschaffungsdahrlehn
  • Dahrlehn zur Eröffnung einer Selbstständigkeit
  • Versorgerschulddahrlehn und Kautionsleistung
  • Vergünstigte Versicherungen
  • Eröffnung eines Bankkontos 


 7.)  Wahrnehmung der Interessen der gesamten Sozialleistungsbezieher von über 8 Millionen
        Menschen in Deutschland

 8.)  Einrichtung von Schulspeisungen für Kinder Hilfsbedürftiger Familien

 9.)  Hilfe bei der Arbeitssuche, sowie Schaffung von Arbeitsplätzen

10.) Hilfe bei der Suche von Ausbildungsplätzen, sowie Schaffung von Ausbildungsplätzen

11.) Hilfe bei der Suche von Wohnnugen, sowie Schaffung von Wohnraum und deren Erhaltung

Die Leistungen erfolgen unter Anleitung und Aufsicht eines zugelassenen Rechtsanwaltes gemäs RDL Gesetz.

²) Es fällt lediglich eine Schreibgebühr in Höhe von 10,00 Euro an, unabhängig davon, wie oft geschrieben werden muss.

³) Die Beantragung von Widersprüchen im aussergerichtlichen Verfahren, erfolgt für das Mitglied kostenlos!

*) Wünscht das Mitglied die streitige Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht, so kann es sich eines Rechtsanwaltes des Vereins bedienen. Die Durchführung des Rechtsstreites vor dem Sozialgericht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt des Vereins, erfolgt gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Ist das Mitglied nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsvertretung zu tragen, so kann unter vorliegen der Voraussetzungen die Abrechnung über die Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, vom Mitglied im Falle eines sozialgerichtlichen Verfahrens einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen, der auch in Raten gezahlt werden kann. Die Vereinbarung über die Ratenzahlung erfolgt direkt mit dem Rechtsanwalt.Vor Einleitung eines sozialgerichtlichen Verfahrens, wird der Rechtsanwalt das Mitglied über das bestehende Kosten Nutzen Risiko aufklären. Das Mitglied entscheidet sodann selbst, ob es die Durchführung eines sozialgerichtlichen Verfahrens an den jeweiligen Rechtsanwalt beauftragen möchte.


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