|
Eine Mitgliedschaft
bringt Ihnen folgende Vorteile:
1.) Kostenlose
fachliche Beratung bei:
- Bezug von ALG I
- Bezug von ALG II (Hartz 4)
- Bezug von Grundsicherung im Alter
- Antragsstellung von Sozialleistungen ( Hartz 4, Sozialgeld,
ALG )
- Antragsstellung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit
ALG I/II,Sozialgeld
2.) Kostenlose
Überprüfung
- der Bewilligungs-/Weiterbewilligungsbescheide
- Ablehnungsbescheide
- sonstiger Ansprüche gegenüber der
Behörde
3.)
Kostenlose Stellung
- von Anträgen
- Überprüfungsanträgen²
- Dahrlehnsanträgen
- Widersprüchen³
- erforderlichenfalls Abgabe an das Sozialgericht* (Bitte besondere Hinweise
unten beachten!)
4.)
Verhandlungen und Korrespondenz mit den
Leistungsträgern und Behörden
5.)
Im Falle einer Gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir
Ihnen einen besonders
erfahrenen Rechtsanwalt zur
Verfügung.für die Durchführung der
gerichtlichen Auseinandersetzung
vor dem Sozialgericht,
gelten die besonderen Hinweise unter *)
6.)
zusätzliche Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Verhütungsmittelkostenbeihilfe
- Mietkautionsdahrlehn
- Anschaffungsdahrlehn
- Dahrlehn zur Eröffnung einer
Selbstständigkeit
- Versorgerschulddahrlehn und Kautionsleistung
- Vergünstigte Versicherungen
- Eröffnung eines Bankkontos
7.)
Wahrnehmung der Interessen der gesamten
Sozialleistungsbezieher von über 8 Millionen
Menschen in Deutschland
8.)
Einrichtung von Schulspeisungen für Kinder
Hilfsbedürftiger Familien
9.)
Hilfe bei der Arbeitssuche, sowie Schaffung von
Arbeitsplätzen
10.) Hilfe bei der Suche
von Ausbildungsplätzen, sowie Schaffung von
Ausbildungsplätzen
11.) Hilfe bei der Suche
von Wohnnugen, sowie Schaffung von Wohnraum und deren Erhaltung
Die
Leistungen erfolgen unter Anleitung und Aufsicht eines zugelassenen
Rechtsanwaltes gemäs RDL Gesetz.
²) Es fällt lediglich eine
Schreibgebühr in Höhe von 10,00 Euro an,
unabhängig davon, wie oft geschrieben werden muss.
³) Die Beantragung von Widersprüchen im
aussergerichtlichen Verfahren, erfolgt für das Mitglied
kostenlos!
*) Wünscht das Mitglied die streitige
Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht, so kann es sich eines
Rechtsanwaltes des Vereins bedienen. Die
Durchführung des Rechtsstreites vor dem Sozialgericht durch
einen zugelassenen Rechtsanwalt des Vereins, erfolgt
gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung
für Rechtsanwälte. Ist das Mitglied nicht in der
Lage, die Kosten der Rechtsvertretung zu tragen, so kann unter
vorliegen der Voraussetzungen die Abrechnung über die
Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Rechtsanwalt ist berechtigt,
vom Mitglied im Falle eines sozialgerichtlichen Verfahrens einen
angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen, der auch in Raten gezahlt
werden kann. Die Vereinbarung über die Ratenzahlung erfolgt
direkt mit dem Rechtsanwalt.Vor Einleitung eines sozialgerichtlichen
Verfahrens, wird der Rechtsanwalt das Mitglied über das
bestehende Kosten Nutzen Risiko aufklären. Das Mitglied
entscheidet sodann selbst, ob es die Durchführung eines
sozialgerichtlichen Verfahrens an den jeweiligen Rechtsanwalt
beauftragen möchte.
|