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Kosten einer Mitgliedschaft
Die Kosten einer Mitgliedschaft , wurden anhand
der Einkommenssituation ermittelt. Klar ist, das ein Bezieher
von ALG II Leistungen oder anderen Leistungen nach dem SGB wohl kaum in
der Lage ist, hohe Mitgliedsbeiträge zu finanzieren.
Aus diesem Grunde wurden daher folgende
Mitgliedsbeiträge festgesetzt:
Normale Mitgliedschaft für alle
Mitglieder die Leistungen nach dem SGB beziehen, (ALG I, ALG II,
Sozialgeld, Sozialhilfe, Rente) sowie Beratungs- und
Überprüfungsmitgliedschaften mit einer Laufzeit von 3
Monaten
Beiträge
| Beschreibung |
Beitrag
jährlich in Euro |
| Je
Erwachsene Person der Bedarfsgemeinschaft pro Mitgliedschaftsjahr |
15,00
€ |
Erwachsene
mit Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens
60% pro
Mitgliedschaftsjahrt |
11,00 € |
| Rentner/Pensionäre
pro Mitgliedschaftsjahr |
12,00 € |
Beratungsmitgliedschaft
Laufzeit 3 Monate
Nur Beratung zu ALG I, ALG II, Rente,Kindergeld etc.
Plus Aufnahmegebühr |
5,00 €
1,50 € |
Überprüfungsmitgliedschaft
Laufzeit 3 Monate
Nur Überprüfung von Leistungsbescheiden, keine
Beratung oder Vertretung.
Plus Aufnahmegebühr |
5,00 €
1,50 € |
| Einmalige Aufnahmegebühr |
4,00 € |
Beiträge der
Fördermitgliedschaft Aktiv und Passiv
| Beschreibung |
Beitrag jährlich in Euro |
| Je Fördermitglied Aktiv oder
Passiv |
mindestens
20,00 € |
| Einmalige Aufnahmegebühr |
einmalig
4,00 € |
Als Fördermitglied wählen Sie
Ihren Beitrag grundsätzlich selbst. Der Mindestbeitrag
beträgt aber 20,00 Euro jährlich.
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