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Kosten einer Mitgliedschaft


Kosten einer Mitgliedschaft

Die Kosten einer Mitgliedschaft , wurden anhand der Einkommenssituation ermittelt. Klar ist, das ein Bezieher von ALG II Leistungen oder anderen Leistungen nach dem SGB wohl kaum in der Lage ist, hohe Mitgliedsbeiträge zu finanzieren.

Aus diesem Grunde wurden daher folgende Mitgliedsbeiträge festgesetzt:


Normale Mitgliedschaft für alle Mitglieder die Leistungen nach dem SGB beziehen, (ALG I, ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Rente) sowie Beratungs- und Überprüfungsmitgliedschaften mit einer Laufzeit von 3 Monaten

Beiträge

Beschreibung Beitrag jährlich in Euro
Je Erwachsene Person der Bedarfsgemeinschaft pro Mitgliedschaftsjahr              15,00 €
Erwachsene mit Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 60% pro
Mitgliedschaftsjahrt
             11,00 €
Rentner/Pensionäre pro Mitgliedschaftsjahr              12,00 €
Beratungsmitgliedschaft Laufzeit 3 Monate
Nur Beratung zu ALG I, ALG II, Rente,Kindergeld etc.
Plus Aufnahmegebühr
                5,00 €
         
                1,50 €
Überprüfungsmitgliedschaft Laufzeit 3 Monate
Nur Überprüfung von Leistungsbescheiden, keine
Beratung oder Vertretung.
Plus Aufnahmegebühr
                5,00 €


                1,50 €
Einmalige Aufnahmegebühr                 4,00 €

 

Beiträge der Fördermitgliedschaft Aktiv und Passiv

Beschreibung Beitrag jährlich in Euro
Je Fördermitglied Aktiv oder Passiv mindestens      20,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr einmalig             4,00 €

Als Fördermitglied wählen Sie Ihren Beitrag grundsätzlich selbst. Der Mindestbeitrag beträgt aber 20,00 Euro jährlich.


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