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Neben unserer Arbeit leisten wir einen Beitrag in besonderen Lebenslagen. Als unser Mitglied haben Sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung zu beantragen.
Hierfür haben wir einen bestimmten Haushaltsplan vorgesehen. Dieser beinhaltet zusätzlich folgende Leistungen:
Zuschuss zu Verhütungmitteln
Mit den Sozialleistungen, sprich dem Rgelbedarf sind grundsätzlich nach dem Gesetz alle Leistungen abgegolten. 4% des Regelbedarfes bezieht sich auf die Gesundheitsvorsorge. Darin enthalten sind nicht nur die Kosten für die quartalsmässige Praxisgebühr, auch Rezeptgebühren und Kosten für Verhütungsmittel sind damit abgegolten. Dieser Satz reicht oftmals nicht einmal dazu aus, Praxisgebühren und Rezeptkosten zu tragen, wie will man also auch noch Verhütungsmittel davon finanzieren. Als unser Mitglied haben Sie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten für Verhütngsmittel zu erhalten. Dies gilt gleichwohl für Frau und Mann. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Mitgliederbereich!
Dahrlehnsweise Übernahme von Kaution und Versogerschulden
Wer kennt es nicht, ein Umzug steht an und das Amt verweigert die notwendige Mietkaution. Die Jahresendabrechnung kommt, die Nachzahlung der Versorgungsleistung ist horrend hoch, doch niemand fühlt sich mehr zuständig.
Grundsätzlich ist das Recht unter bestimmten Voraussetzungen vom Amt ein Dahrlehn zu erhalten gesetzlich verankert. Stellt sich doch die Behörde erst mal sturr, ist ein Gang ins Widerspruchsverfahren oder vor das Sozialgericht nötig. Inzwischen muss ein Umzug von statten gehen und der Versorger droht bereits mit der Einstellung der Leistungen. Hier ist oftmals ein schnelles Handeln erforderlich, bis es zu einer Entscheidung durch die Widerspruchsstelle oder gar das Sozialgericht kommt.
Als unser Mitglied haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zur Entscheidung oder sollte das Amt tatsächlich kein Dahrlehn genehmigen müssen, die dahrlehnsweise Übernahme der Kaution oder Versorgerschulden durch uns übernehmen zu lassen.
Mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich!
Raus aus Hartz 4 durch eine Selbstständigkeit
Der Grundsatz des Gesetzes zu Hartz 4 heißt Fördern und Fordern! Ein schöner Satz, wenn es nunmal auch so wäre. Grundsätzlich soll das Amt einen Empfänger von Sozialleistungen dazu befähigen, schnellstens aus dem Bezug der Solchen zu kommen. Dazu gehört nicht nur die Unterstützung zur Arbeitsaufnahme, sondern auch die Unterstützung sich selbstständig machen zu können. Schließlich soll alles daran gesetzt werden, den Bezug von Sozialleistungen zu beenden oder zumindest zu minimieren, wenn da nicht das liebe Geld wäre.
Die Geldleistungen mit denen gefördert wird sind gering, Banken machen oft einen Rückzieher oder verlangen ein mindestmass an Eigenkapital. Doch woher nehmen? Auch hier haben Sie die Möglichkeit als unser Mitglied entsprechende Unterstützung von uns zu bekommen, sei es in Form eines Dahrlehns oder einer entsprechenden Bürgschaft. Wichtig ist nur, Sie haben ein Kozept welches auch Aussicht auf Erfolg verspricht.
Auch hierzu erfahren Sie mehr im Mitgliederbereich!
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