Mein Status
 >>  Inhalte
 
Versicherungen Immer wieder ein Thema
Strom/Gas Lieferant Wechseln
Unser Tipp Riester-Rente abschliessen
Sparen eine wichtige Sache
Aktuelles
Jetzt online Termin buchen
Aktuelle Regelsätze 2012
Bildungspaket
Änderungen zum 01.01.2012
Vorteile einer Mitgliedschaft
Kosten einer Mitgliedschaft
Mitglied werden
Fördermitglied werden
Unsere Onlinerechner
Anforderung einer Beratung/Überprüfung
Zweck des Vereins
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Service für alle
Projekt Schulverpflegung
Angebote unserer Partner
Pressemeldungen/Berichte
Mitglieder Bewertungen
Satzung
AGB
Unsere Sponsoren
 

Zur Auftragserteilung nutzen Sie einfach unsere Webakte!

Newsletter An-/ Abmeldung

Ihre E-Mail-Adresse:

Sie möchten sich für unseren Newsletter

anmelden
abmelden

 



Powered by  SuperMailer

counter

 

Home Sitemap Info Email Kontaktformular Impressum
Regelsätze 2012


Mehr Geld für Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Kleinkinder

 
Gegenüber dem Jahr 2011 bekommt also ein alleinstehender Erwachsener nun 374 Euro monatlich (2011 waren es 364 Euro).
Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
 
Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4)
bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro). Für sie gilt die Besitzschutzregelung.
Die zum 1. Januar 2011 ermittelten Bedarfe liegen unterhalb der bis Jahresende 2010 gezahlten Beträge – das heißt,
diese Leistungen hätten eigentlich gekürzt werden müssen, was aber nicht gewollt ist.
 

Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber 2011)

 
•   die Regelbedarfsstufe 1             374 Euro   + 10 Euro (Alleinlebend)
•   die Regelbedarfsstufe 2             337 Euro   + 9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften)
•   die Regelbedarfsstufe 3             299 Euro   + 8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer)
•   die Regelbedarfsstufe 4             287 Euro   (unverändert, Besitzschutzregelung)
•   die Regelbedarfsstufe 5             251 Euro   (unverändert, Besitzschutzregelung)
•   die Regelbedarfsstufe 6             219 Euro   + 4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre)


Seite druckenZum Seitenanfang
Uhrzeit (MEZ)
Für eine noch schnellere Anfrage an uns, nutzen Sie bitte unser

Wichtig! Unser Ticketsystem ersetzt nicht die Webakte. Sind Sie bereits Mitglied und haben Zugangsdaten zur Webakte, verwenden Sie bitte diese zur Kontaktaufnahme.

Hier können Sie ab sofort Online einen Besuchstermin in unserem Büro vereinbaren!
Termin jetzt buchen

Unsere Kooperationspartner


Rechtsanwalt
Frank Lagies
Schillerplatz 7
67655 Kaiserslautern


Rechtsanwalt
Volker Rank LL.M.
Spittlertorgraben 49
90429 Nürnberg


Vereine Kaiserslautern