| |

|
|
 |
 |
 |
| |
Zur Auftragserteilung nutzen Sie einfach unsere Webakte!
|
|
| |
 Regelsätze 2012 |
|
Mehr Geld für
Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Kleinkinder
Gegenüber dem Jahr 2011
bekommt also ein alleinstehender Erwachsener nun 374 Euro monatlich
(2011 waren es 364 Euro).
Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung
für Arbeitsuchende (SGB II).
Für Kinder im Alter
von sechs bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche im
Alter von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4)
bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287
Euro). Für sie gilt die Besitzschutzregelung.
Die zum 1. Januar 2011 ermittelten Bedarfe liegen unterhalb der bis
Jahresende 2010 gezahlten Beträge – das
heißt,
diese Leistungen hätten eigentlich gekürzt werden
müssen, was aber nicht gewollt ist.
Übersicht
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung
gegenüber 2011)
• die
Regelbedarfsstufe
1
374 Euro + 10 Euro
(Alleinlebend)
• die
Regelbedarfsstufe
2
337 Euro +
9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften)
• die
Regelbedarfsstufe
3
299 Euro +
8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer)
• die
Regelbedarfsstufe
4 287
Euro (unverändert, Besitzschutzregelung)
• die
Regelbedarfsstufe
5
251 Euro (unverändert,
Besitzschutzregelung)
• die
Regelbedarfsstufe
6 219
Euro + 4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre)
|
|
|
|
|
Uhrzeit (MEZ)
Für eine noch schnellere Anfrage an uns, nutzen Sie bitte unser
Wichtig! Unser Ticketsystem ersetzt nicht die Webakte. Sind Sie bereits Mitglied und haben Zugangsdaten zur Webakte, verwenden Sie bitte diese zur Kontaktaufnahme.
Hier können Sie ab sofort Online einen Besuchstermin in unserem Büro vereinbaren!
|
|
|
Unsere Kooperationspartner
Rechtsanwalt
Frank Lagies
Schillerplatz 7
67655 Kaiserslautern
Rechtsanwalt
Volker Rank LL.M.
Spittlertorgraben 49
90429 Nürnberg
| | | | |