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AGB und Vertragsbedingungen für die Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft bei Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen Hartz 4 e.V. ermöglicht den Zugang und die Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Angebote. Für diese gelten folgende AGB und Vertragsbedingungen:

1.    Anmeldung und Beginn der Mitgliedschaft

 

Die Anmeldung der Mitgliedschaft erfolgt Online über das Anmeldeformular oder durch Ausfüllen und Zusenden eines Antragsvordruckes.

Die Mitgliedschaft beginnt Online mit Absenden des Onlineantrages bzw. wenn das

Mitglied ein Antragsformular ausfüllt und zusendet, ab dem Zeitpunkt des Erklärten Beitritts, frühestens jedoch am Eingangstag des Mitgliedformulars beim Verein.

Die Dauer der regulären Mitgliedschaft beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres gekündigt wurde.

Für die rechtzeitige Kündigung ist der Tag des Eingangs beim Verein maßgebend. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form per Brief oder Telefax entgegengenommen. Kündigungen per E-Mail oder die bloße Mitteilung des Austritts per E-Mail werden nicht akzeptiert, da hierdurch die Identität des Mitglieds nicht nachgewiesen ist. Auch Kündigungen die per E-Mail erfolgen und über so genannte Einschreib Dienste der Mailanbieter erfolgen sind nicht zulässig.

Ferner bietet der Verein befristete Mitgliedschaften für die Dauer von drei Monaten an. Die Mitgliedschaften haben folgende Leistungen,:

1.) Beratungsmitgliedschaft

die Beratungsmitgliedschaft umfasst die Beratung in den Angelegenheiten des SGB eins bis SGB zwölf. Sie ist auf eine reine Beratung ausgelegt. Es erfolgt keine Vertretung!

2.) Überprüfungsmitgliedschaft

die Überprüfungsmitgliedschaft umfasst ausschließlich die Überprüfung des vom Mitglied eingereichten Bescheides auf Richtigkeit. Das Mitglied erhält vom Verein eine Nachricht darüber, ob der Bescheid inhaltlich und rechnerisch korrekt ist oder nicht. Eine Beratung oder Vertretung erfolgt nicht.

Die Beratungsmitgliedschaft und Überprüfungsmitgliedschaft haben jeweils eine Dauer von drei Monaten und bedürfen keiner Kündigung. Das Mitglied ist berechtigt, zu jeder Zeit die Beratungs- oder Überprüfungsmitgliedschaft in eine reguläre Mitgliedschaft umzuwandeln. Die für die Beratungs- oder Überprüfungsmitgliedschaft gezahlten Beiträge können auf die reguläre Mitgliedschaft angerechnet werden, wenn die Umwandlung innerhalb der Laufzeit der befristeten Mitgliedschaft erfolgt. Für die Umwandlung ist es ausreichend, wenn das Mitglied dies telefonisch, per E-Mail oder Telefax in Auftrag gibt. Die reguläre Mitgliedschaft beginnt hierbei rückwirkend an den Tag an dem die Beratung- oder Überprüfungsmitgliedschaft begonnen hat, und beträgt ab diesem Tag ein Jahr. Sie verlängert sich danach stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres gekündigt wird. Für die Kündigung gelten die Regeln der regulären Mitgliedschaft.

 

2.    Preise und Fälligkeit

 

Es gelten die Mitgliedsbeiträge der jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangaben für jeweilige Mitgliedschaftsoptionen. Das Mitglied erhält nach der Anmeldung eine Bestätigung per Email übersandt. Die Beitragsrechnung wird dem Mitglied gesondert zugestellt. Für die Zustellung stellt der Verein zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die Emailzustellung oder die Postzustellung. Wählt das Mitglied die Postzustellung, so ist die Portogebühr von 0,55 Euro zu entrichten. Die Folgen eines Zahlungsverzuges regelt die jeweils gültige Satzung.

 

Rechnungslegung und Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird in Höhe des Beitrags für das erste Mitgliedschaftsjahr erhoben. Die Zahlung erfolgt gemäß der gewählten Zahlungsweise. Wählt das Mitglied den Beitragseinzug durch Lastschrift, so wird der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung vom Konto des Mitglieds eingezogen. Kann der Lastschrifteinzug nicht ausgeführt werden, so hat das Mitglied die Kosten der Rückbelastung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 9,00 Euro an den Verein zu erstatten. Der Verein ist jederzeit berechtigt, eine andere, als die vom Mitglied gewünschte Zahlungsweise auszuwählen. Die Beitragsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen.

2.1 Zahlungsverzug und Kostenerstattung

bei Zahlungsverzug, erhebt der Verein je versandter Mahnung eine Mahngebühr. Ferner ist der Verein berechtigt, für den ausstehenden Mitgliedsbeitrag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Zahlt das Mitglied seine Beitragsrechnung nicht, hat aber die Leistungen des Vereins durch Beratung (mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail) oder durch einen Juristen des Vereins in Anspruch genommen, so ist der Verein berechtigt, die tatsächlichen Aufwendungen statt des Mitgliedsbeitrages von Mitglied zu erheben, wenn zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung sich das Mitglied in der letzten Mahnungsstufe befindet, oder gegen das Mitglied bereits das Inkassoverfahren eröffnet ist. Die zu erstattenden Kosten betragen,:

Bei Inanspruchnahme eines Juristen des Vereins die gemäß Rechtsanwalts Vergütungs Gesetz anfallenden Regelvergütungen im außergerichtlichen Verfahren insbesondere im Widerspruchsverfahren.

Gegebenenfalls entstehende oder entstandene Kosten im laufenden sozialgerichtlichen Verfahren werden mit dem Rechtsanwalt und dem Mitglied gesondert geregelt.

Bei Inanspruchnahme des Vereins ohne dass ein Jurist tätig werden muss, werden die Gebühren in der Beitrags und Gebührenordnung geregelt.

2.2 Gutscheine

um eine Mitgliedschaft verschenken zu können, bietet der Verein auf seiner Webseite die Möglichkeit an, Gutscheine für eine Mitgliedschaft zu erwerben. Die Gutscheine haben eine Laufzeit von drei Jahren ab jeweiligen Kaufdatum. Die Gutscheine können zur Beantragung einer Mitgliedschaft an jede Person weitergegeben werden. Damit der Gutschein in Anrechnung kommt, muss das neue Mitglied bei Anmeldung den Gutscheincode in die dafür vorgesehene Zeile eintragen. Die nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins ist nicht möglich.

3.    Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen


Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen Hartz 4 e.V.
Kennwort „Widerruf“

Haagstrasse 19

67655 Kaiserslautern

Telefax Fax: 0180-5014522 (14 Cent/Min)¹
E-Mail: service@gsh4.de

¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren Mitgliedschaftsbeitrag für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl bezahlen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn sämtliche Mitgliedschaftsleistungen von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig abgewickelt wurden, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Reguläre Kündigung

Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Mitgliedsjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung per Post oder Telefax.

4.    Mitgliedsangebote und Mitgliedsrechte

Jedes Mitglied hat das Recht, die im Rahmen der Mitgliedschaft angebotenen Leistungen zu nutzen. Unmittelbar nach Anmeldung der Mitgliedschaft stehen dem Mitglied uneingeschränkt die Beratung und Vertretung im Rahmen des Sozialgesetzbuches 1-12 zur Verfügung. Außerdem kann das Mitglied die Leistungen im Bereich der Unterstützung bei der Wohnungs,- Arbeitsplatz und Ausbildungsplatzsuche nutzen, sowie die Vergünstigungen des vom Verein angebotenen Versicherungsangebotes. Die Beratungsleistung und Vertretung seiner Mitglieder erfolgt unter Anleitung, Aufsicht und zur Hilfenahme eines zugelassenen Rechtsanwaltes im außergerichtlichen Verfahren.

Das Mitglied ist verpflichtet jede Beratungsleistung über den Verein in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden für das Mitglied sodann im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos ausgeführt. Die direkte Beauftragung des Rechtsanwaltes durch das Mitglied ist von der kostenlosen Leistung nicht abgedeckt. In diesem Falle hat das Mitglied die Kosten der Beauftragung selbst zu tragen und an den Rechtsanwalt zu erstatten. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, alle erforderlichen Unterlagen für die Beratung und Vertretung vorzulegen.

Die Kostenlose Leistung im Bereich der Beratung und Vertretung durch den Verein, bezieht sich ausschließlich auf die außergerichtlichen Tätigkeiten im
Rahmen des Sozialrechts nach dem SGB I – SGB XII. Die Kosten für die Vertretung vor den Sozialgerichten durch einen Rechtsanwalt des Vereins, regelt die Gebührenordnung für Rechtsanwälte.Ist das Mitglied nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsvertretung zu tragen, so kann bei vorliegen der besonderen Voraussetzung die Abrechnung über die Prozesskostenhilfe oder eine bestehende Rechtschutzversicherung erfolgen. Der Rechtsanwalt ist jedoch dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss vom Mitglied zu verlangen, welcher auch in Raten gezahlt werden kann. Die weiteren Vereinbarung hierüber trifft der Rechtsanwalt mit dem Mitglied selbst.

Dies gilt ebenfalls für alle anderen Rechtsgebiete, mit denen das Mitglied den Rechtsanwalt beauftragen kann.

Im Rahmen der Mitgliedschaft ist der Verein dazu bereit, die bereits für das Mitglied in seinen Sozialangelegenheiten eingerichtete Webakte als weiteres Kommunikationsmittel zwischen Rechtsanwalt und Mitglied auch für anderweitige Rechtsgebiete zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügungstellung der Webakte erfolgt hier kostenlos! Ein Recht hierauf besteht jedoch nicht!

 

Möchte das Mitglied die weitere zusätzliche Hilfe in besonderen Lebenslagen in Anspruch nehmen, namentlich

  • Verhütungsmittelkostenbeihilfe
  • Mietkautionsdahrlehn
  • Anschaffungsdahrlehn
  • Dahrlehn zur Eröffnung einer Selbstständigkeit
  • Versorgerschulddahrlehn und Kautionsleistung
  • Vergünstigte Versicherungen
  • Eröffnung eines Bankkontos 

so sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen,:

·         Die Mitgliedschaft besteht seit mindestens 6 Monaten

·         Es besteht keine Beitragsschuld

·         Der Beitrag wurde höchstens einmal angemahnt

·         Das Mitglied weißt nach, das ein Leistungsträger, der im Regelfalle zur Leistung verpflichtet wäre, die Leistung abgelehnt hat und die Rechtsmittel zur Erlangung der Leistung ausgeschöpft wurden

·         Das Mitglied bewilligt das der Verein die beantragte Leistung vorab zur Entscheidung beim Leistungsträger beantragt, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistungen in besonderen Lebenslagen besteht grundsätzlich nicht. Die Leistungen werden nach den verfügbaren Mitteln des Vereins gewährt und können auch durch andere für den Verein gewährt werden.

 

Haftung

Für die Beratungs- und Vertretungsleistung seiner Mitglieder bedient sich der Verein zugelassenen Rechtsanwälten und den eigenen Vereinsanwälten. Im Falle eines Schadens, der dem Mitglied dadurch entstanden ist, das die beauftragten Rechtsanwälte Pflichten verletzt haben, haftet die jeweilige Haftpflichtversicherung des betreffenden Rechtsanwaltes.

Für Schäden, die dem Mitglied durch den Verein selbst entstehen, haftet der Verein, wenn dieser Fahrlässig oder grob Fahrlässig Pflichten für das Mitglied verletzt hat, max. bis zu der Höhe des Schadens, welcher dem Mitglied tatsächlich entstanden ist. Der jeweilige Schaden ist durch Vorlage des Bescheides nachzuweisen. Der Verein ist berechtigt durch entsprechende Anträge den Schaden zu minimieren oder gar zu regulieren, zum Beispiel durch den Antrag auf Überprüfung der Entscheidung. Vom Mitglied geltend gemachte Kosten und Auslagen werden nur erstattet, wenn diese erforderlich waren und die Entstehung nachgewiesen ist.

5.    Mitgliederpflichten

Das Mitglied wird sein Passwort und den Nutzernamen vertraulich halten. Ungewollte Aktivitäten über seine Zugangsberechtigung (Passwort, Nutzername) muss das Mitglied selbst verantworten. Das Mitglied wird gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstoßende Äußerungen (beispielsweise ehrverletzender, bedrohender, obszöner oder rassistischer Art) gegenüber anderen Mitgliedern unterlassen. Das Mitglied wird insbesondere die Interessen des Vereines unterstützen und der bestehenden Satzung nicht zuwiderhandeln.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Satzung.

 

6.    Wechsel des Vertragspartners

Überträgt der Verein das Angebot für Mitglieder auf einen anderen Vertragspartner, d.h. einen Dritten, so ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Dritte die bestehenden Verträge mit den Mitgliedern übernimmt, wird der Verein den Mitgliedern die Vertragsübernahme rechtzeitig ankündigen. Widerspricht das Mitglied innerhalb einer angemessenen Frist nicht der Übernahme des Vertrags durch den Dritten, so gilt dies als Zustimmung zu der Vertragsübernahme. Der Verein wird die Mitglieder zu Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

7.    Änderung der AGB/Vertragsbedingungen

 

Änderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt wurden. Dabei ist eine angemessene Frist bis zum wirksam werden der AGB-Änderungen einzuhalten. Sofern das Mitglied nicht widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet.

 

8.    Datenschutz und Kommunikation

 

Das Mitglied erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrags erforderlich ist und das Datenschutzgesetz beachtet wird.

 

Sonstiges

Gerichtsstand ist Kaiserslautern. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 




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