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Die
Mitgliedschaft bei Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen
Hartz 4 e.V. ermöglicht den Zugang und die Nutzung der den
Mitgliedern
vorbehaltenen Angebote. Für diese gelten folgende AGB und
Vertragsbedingungen:
1.
Anmeldung
und Beginn der Mitgliedschaft
Die
Anmeldung der
Mitgliedschaft erfolgt Online über das Anmeldeformular oder
durch Ausfüllen und
Zusenden eines Antragsvordruckes.
Die
Mitgliedschaft beginnt
Online mit Absenden des Onlineantrages bzw. wenn das
Mitglied
ein Antragsformular
ausfüllt und zusendet, ab dem Zeitpunkt des Erklärten
Beitritts, frühestens
jedoch am Eingangstag des Mitgliedformulars beim Verein.
Die
Dauer der regulären Mitgliedschaft beträgt ein Jahr
und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn
die Mitgliedschaft nicht drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres
gekündigt wurde.
Für
die rechtzeitige Kündigung ist der Tag des Eingangs beim
Verein maßgebend. Kündigungen werden nur in
schriftlicher Form per Brief oder Telefax entgegengenommen.
Kündigungen per E-Mail oder die bloße Mitteilung des
Austritts per E-Mail werden nicht akzeptiert, da hierdurch die
Identität des Mitglieds nicht nachgewiesen ist. Auch
Kündigungen die per E-Mail erfolgen und über so
genannte Einschreib Dienste der Mailanbieter erfolgen sind nicht
zulässig.
Ferner
bietet der Verein befristete Mitgliedschaften für die Dauer
von drei Monaten an. Die Mitgliedschaften haben folgende Leistungen,:
1.)
Beratungsmitgliedschaft
die
Beratungsmitgliedschaft umfasst die Beratung in den Angelegenheiten des
SGB eins bis SGB zwölf. Sie ist auf eine reine Beratung
ausgelegt. Es erfolgt keine Vertretung!
2.)
Überprüfungsmitgliedschaft
die
Überprüfungsmitgliedschaft umfasst
ausschließlich die Überprüfung des vom
Mitglied eingereichten Bescheides auf Richtigkeit. Das Mitglied
erhält vom Verein eine Nachricht darüber, ob der
Bescheid inhaltlich und rechnerisch korrekt ist oder nicht. Eine
Beratung oder Vertretung erfolgt nicht.
Die
Beratungsmitgliedschaft und
Überprüfungsmitgliedschaft haben jeweils eine Dauer
von drei Monaten und bedürfen keiner Kündigung. Das
Mitglied ist berechtigt, zu jeder Zeit die Beratungs- oder
Überprüfungsmitgliedschaft in eine reguläre
Mitgliedschaft umzuwandeln. Die für die Beratungs- oder
Überprüfungsmitgliedschaft gezahlten
Beiträge können auf die reguläre
Mitgliedschaft angerechnet werden, wenn die Umwandlung innerhalb der
Laufzeit der befristeten Mitgliedschaft erfolgt. Für die
Umwandlung ist es ausreichend, wenn das Mitglied dies telefonisch, per
E-Mail oder Telefax in Auftrag gibt. Die reguläre
Mitgliedschaft beginnt hierbei rückwirkend an den Tag an dem
die Beratung- oder Überprüfungsmitgliedschaft
begonnen hat, und beträgt ab diesem Tag ein Jahr. Sie
verlängert sich danach stillschweigend um ein weiteres Jahr,
wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres
gekündigt wird. Für die Kündigung gelten die
Regeln der regulären Mitgliedschaft.
2.
Preise
und Fälligkeit
Es
gelten die Mitgliedsbeiträge
der jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangaben
für jeweilige Mitgliedschaftsoptionen.
Das Mitglied erhält nach der Anmeldung eine
Bestätigung per Email übersandt.
Die Beitragsrechnung wird dem Mitglied gesondert zugestellt.
Für die Zustellung
stellt der Verein zwei Möglichkeiten zur Verfügung,
die Emailzustellung oder
die Postzustellung. Wählt das Mitglied die Postzustellung, so
ist die
Portogebühr von 0,55 Euro zu entrichten. Die Folgen eines
Zahlungsverzuges
regelt die jeweils gültige Satzung.
Rechnungslegung
und
Zahlungsweise
Der
Mitgliedsbeitrag wird in Höhe des Beitrags für das
erste
Mitgliedschaftsjahr erhoben. Die Zahlung erfolgt
gemäß der gewählten
Zahlungsweise. Wählt das Mitglied den Beitragseinzug durch
Lastschrift, so wird
der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung vom Konto des
Mitglieds
eingezogen. Kann der Lastschrifteinzug nicht ausgeführt
werden, so hat das
Mitglied die Kosten der Rückbelastung zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von
9,00 Euro an den Verein zu erstatten. Der Verein ist jederzeit
berechtigt, eine
andere, als die vom Mitglied gewünschte Zahlungsweise
auszuwählen. Die
Beitragsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu
überweisen.
2.1
Zahlungsverzug und
Kostenerstattung
bei
Zahlungsverzug, erhebt der Verein je versandter Mahnung eine
Mahngebühr. Ferner ist der Verein berechtigt, für den
ausstehenden Mitgliedsbeitrag Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Zahlt
das Mitglied seine Beitragsrechnung nicht, hat aber die Leistungen des
Vereins durch Beratung (mündlich, telefonisch, schriftlich,
per E-Mail) oder durch einen Juristen des Vereins in Anspruch genommen,
so ist der Verein berechtigt, die tatsächlichen Aufwendungen
statt des Mitgliedsbeitrages von Mitglied zu erheben, wenn zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung sich das Mitglied in der letzten
Mahnungsstufe befindet, oder gegen das Mitglied bereits das
Inkassoverfahren eröffnet ist. Die zu erstattenden Kosten
betragen,:
Bei
Inanspruchnahme eines Juristen des Vereins die gemäß
Rechtsanwalts Vergütungs Gesetz anfallenden
Regelvergütungen im außergerichtlichen Verfahren
insbesondere im Widerspruchsverfahren.
Gegebenenfalls
entstehende oder entstandene Kosten im laufenden sozialgerichtlichen
Verfahren werden mit dem Rechtsanwalt und dem Mitglied gesondert
geregelt.
Bei
Inanspruchnahme des Vereins ohne dass ein Jurist tätig werden
muss, werden die Gebühren in der Beitrags und
Gebührenordnung geregelt.
2.2
Gutscheine
um
eine Mitgliedschaft verschenken zu können, bietet der Verein
auf seiner Webseite die Möglichkeit an, Gutscheine
für eine Mitgliedschaft zu erwerben. Die Gutscheine haben eine
Laufzeit von drei Jahren ab jeweiligen Kaufdatum. Die Gutscheine
können zur Beantragung einer Mitgliedschaft an jede Person
weitergegeben werden. Damit der Gutschein in Anrechnung kommt, muss das
neue Mitglied bei Anmeldung den Gutscheincode in die dafür
vorgesehene Zeile eintragen. Die nachträgliche Anrechnung
eines Gutscheins ist nicht möglich.
3.
Widerrufsrecht
und Widerrufsfolgen
Sie
können
Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung
in Textform, jedoch nicht, bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen
erhalten
haben und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen
Informationspflichten.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Gemeinschaft
für Soziales zum Schutz gegen
Hartz 4 e.V.
Kennwort „Widerruf“
Haagstrasse
19
67655
Kaiserslautern
Telefax Fax:
0180-5014522 (14 Cent/Min)¹
E-Mail:
service@gsh4.de
¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz;
Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies
kann dazu führen, dass Sie Ihren Mitgliedschaftsbeitrag
für den Zeitraum bis
zum Widerruf gleichwohl bezahlen müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren
Empfang.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn sämtliche
Mitgliedschaftsleistungen
von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig abgewickelt wurden,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Reguläre
Kündigung
Die
Mitgliedschaft kann durch das Mitglied mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Mitgliedsjahres
gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der
Frist genügt die
rechtzeitige Absendung per Post oder Telefax.
4.
Mitgliedsangebote
und Mitgliedsrechte
Jedes
Mitglied hat das Recht,
die im Rahmen der Mitgliedschaft angebotenen Leistungen zu nutzen.
Unmittelbar nach
Anmeldung der Mitgliedschaft stehen dem Mitglied
uneingeschränkt die Beratung
und Vertretung im Rahmen des Sozialgesetzbuches 1-12 zur
Verfügung. Außerdem kann das
Mitglied die Leistungen im
Bereich der Unterstützung bei der Wohnungs,- Arbeitsplatz und
Ausbildungsplatzsuche nutzen, sowie die Vergünstigungen des
vom Verein
angebotenen Versicherungsangebotes. Die Beratungsleistung und
Vertretung seiner
Mitglieder erfolgt unter Anleitung, Aufsicht und zur Hilfenahme eines
zugelassenen Rechtsanwaltes im außergerichtlichen Verfahren.
Das
Mitglied ist verpflichtet
jede Beratungsleistung über den Verein in
Anspruch zu nehmen.
Die Leistungen werden für das Mitglied sodann im Rahmen der
Mitgliedschaft
kostenlos ausgeführt. Die direkte Beauftragung des
Rechtsanwaltes durch das
Mitglied ist von der kostenlosen Leistung nicht abgedeckt. In diesem
Falle hat
das Mitglied die Kosten der Beauftragung selbst zu tragen und an den
Rechtsanwalt zu erstatten. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere,
alle
erforderlichen Unterlagen für die Beratung und Vertretung
vorzulegen.
Die
Kostenlose Leistung im
Bereich der Beratung und Vertretung durch den Verein, bezieht sich
ausschließlich auf die außergerichtlichen
Tätigkeiten im
Rahmen des Sozialrechts nach dem SGB I
– SGB XII. Die Kosten für die Vertretung vor den
Sozialgerichten durch einen Rechtsanwalt des Vereins, regelt die
Gebührenordnung für Rechtsanwälte.Ist das
Mitglied nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsvertretung zu tragen,
so kann bei vorliegen der besonderen Voraussetzung die Abrechnung
über die Prozesskostenhilfe oder eine bestehende
Rechtschutzversicherung erfolgen. Der Rechtsanwalt ist jedoch
dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss vom Mitglied zu
verlangen, welcher auch in Raten gezahlt werden kann. Die weiteren
Vereinbarung hierüber trifft der Rechtsanwalt mit dem Mitglied
selbst.
Dies
gilt ebenfalls für alle anderen Rechtsgebiete, mit denen das
Mitglied den Rechtsanwalt beauftragen kann.
Im
Rahmen der Mitgliedschaft ist der Verein dazu bereit, die bereits
für das Mitglied in seinen Sozialangelegenheiten eingerichtete
Webakte als weiteres Kommunikationsmittel zwischen Rechtsanwalt und
Mitglied auch für anderweitige Rechtsgebiete zur
Verfügung zu stellen. Die zur Verfügungstellung
der Webakte erfolgt hier kostenlos! Ein Recht hierauf
besteht jedoch nicht!
Möchte
das Mitglied die weitere zusätzliche
Hilfe in besonderen Lebenslagen in Anspruch nehmen, namentlich
- Verhütungsmittelkostenbeihilfe
- Mietkautionsdahrlehn
- Anschaffungsdahrlehn
- Dahrlehn
zur Eröffnung einer Selbstständigkeit
- Versorgerschulddahrlehn
und Kautionsleistung
- Vergünstigte
Versicherungen
- Eröffnung
eines Bankkontos
so
sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen,:
·
Die
Mitgliedschaft besteht
seit mindestens 6 Monaten
·
Es
besteht keine
Beitragsschuld
·
Der
Beitrag wurde höchstens
einmal angemahnt
·
Das
Mitglied weißt nach, das
ein Leistungsträger, der im Regelfalle zur Leistung
verpflichtet wäre, die
Leistung abgelehnt hat und die Rechtsmittel zur Erlangung der Leistung
ausgeschöpft wurden
·
Das
Mitglied bewilligt das
der Verein die beantragte Leistung vorab zur Entscheidung beim
Leistungsträger
beantragt, wenn dies noch nicht geschehen ist.
Ein
Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistungen in besonderen
Lebenslagen
besteht grundsätzlich nicht. Die Leistungen werden nach den
verfügbaren Mitteln
des Vereins gewährt und können auch durch andere
für den Verein gewährt werden.
Haftung
Für
die Beratungs- und Vertretungsleistung seiner Mitglieder
bedient sich der Verein zugelassenen Rechtsanwälten und den
eigenen
Vereinsanwälten. Im Falle eines Schadens, der dem Mitglied
dadurch entstanden
ist, das die beauftragten Rechtsanwälte Pflichten verletzt
haben, haftet die
jeweilige Haftpflichtversicherung des betreffenden Rechtsanwaltes.
Für
Schäden, die dem Mitglied durch den Verein selbst entstehen,
haftet der Verein, wenn dieser Fahrlässig oder grob
Fahrlässig Pflichten für
das Mitglied verletzt hat, max. bis zu der Höhe des Schadens,
welcher dem
Mitglied tatsächlich entstanden ist. Der jeweilige Schaden ist
durch Vorlage
des Bescheides nachzuweisen. Der Verein ist berechtigt durch
entsprechende
Anträge den Schaden zu minimieren oder gar zu regulieren, zum
Beispiel durch
den Antrag auf Überprüfung der Entscheidung. Vom
Mitglied geltend gemachte
Kosten und Auslagen werden nur erstattet, wenn diese erforderlich waren
und die
Entstehung nachgewiesen ist.
5.
Mitgliederpflichten
Das
Mitglied wird sein Passwort
und den Nutzernamen vertraulich halten. Ungewollte Aktivitäten
über seine
Zugangsberechtigung (Passwort, Nutzername) muss das Mitglied selbst
verantworten. Das Mitglied wird gegen die guten Sitten oder geltende
Gesetze
verstoßende Äußerungen (beispielsweise
ehrverletzender, bedrohender, obszöner
oder rassistischer Art) gegenüber anderen Mitgliedern
unterlassen. Das Mitglied
wird insbesondere die Interessen des Vereines unterstützen und
der bestehenden
Satzung nicht zuwiderhandeln.
Darüber
hinaus gelten die
Bestimmungen der jeweils gültigen Satzung.
6.
Wechsel
des Vertragspartners
Überträgt
der Verein das Angebot für Mitglieder auf einen anderen
Vertragspartner, d.h. einen Dritten, so ist das Mitglied berechtigt,
den
Vertrag zu kündigen. Sofern der Dritte die bestehenden
Verträge mit den Mitgliedern
übernimmt, wird der Verein den Mitgliedern die
Vertragsübernahme rechtzeitig
ankündigen. Widerspricht das Mitglied innerhalb einer
angemessenen Frist nicht
der Übernahme des Vertrags durch den Dritten, so gilt dies als
Zustimmung zu
der Vertragsübernahme. Der Verein wird die Mitglieder zu
Beginn der Frist auf
die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
7.
Änderung
der AGB/Vertragsbedingungen
Änderungen
werden nur wirksam,
wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt
wurden. Dabei ist eine
angemessene Frist bis zum wirksam werden der AGB-Änderungen
einzuhalten. Sofern
das Mitglied nicht widerspricht oder kündigt, wird sein
Verhalten als Zustimmung
zu den neuen AGB gewertet.
8.
Datenschutz
und Kommunikation
Das
Mitglied erklärt sich mit
der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit
dies für
den Zweck dieses Vertrags erforderlich ist und das Datenschutzgesetz
beachtet
wird.
Sonstiges
Gerichtsstand
ist Kaiserslautern. Der Vertrag unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
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