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P-Konto
Neues Gesetz ab
01.01.2012 :
Ab
2012 können auch Leistungen wir das Kindergeld,
Unterhaltszahlungen,
Sozialleistungen wie ALG 1+2, etc. gepfändet werden.
Wenn Sie kein "P-Konto" haben, haben Sie ab 2012 keine
Möglichkeit
mehr
im Nachhinein gepfändetes Geld zurückzubekommen.
Was
müssen Sie beachten? Wie können Sie sich davor
schützen?
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I u. II, Sozialhilfe, Kindergeld,
Rente kann ab dem 01.01.2012 nicht mehr rückwirkend abgehoben
werden,
wenn eine Pfändung vorliegt, sodass zuvor ein sogenanntes
"P-Konto"
eingerichtet sein muss.
Haben Sie ein gemeinsames Konto müssen Sie in Zukunft 2
getrennte Konten
einrichten,
die dann als "P-Konten" geführt werden können. Pro
Person erhalten
Sie dann den gesetzlichen
Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,99 Euro.
Jedes P-Konto wird bei der Schufa eingetragen.
Sie
können über den gesetzlichen Grundbetrag hinaus mehr
schützen lassen,
dies muss aber glaubhaft beim zuständigen örtlichen
Vollstreckungsgericht
beantragt werden. Gegenüber Ihrer Bank müssen Sie
Zahlungen von Unterhalt,
Bezug von Kindergeld und einmaligen Sozialleistungen glaubhaft belegen
können.
Erkennt Ihre Bank den reinen Bewilligungsbescheid z.B. ALG 1 oder 2
nicht an,
müssen Sie sich eine gesonderte Bescheinigung über
den zuständigen Träger z.B.
Jobcenter einholen.
Sie können auch Ihre persönlichen
Verhältnisse beim örtlichen
Vollstreckungsgericht
erhöhen lassen, wenn Sie diesem glaubhaft diese belegen
können.
Eine
Umwandlung von einem normalen Girokonto in ein P-Konto erfolgt
nur auf Antrag und binnen 4 Tage.
Bei erstmaliger Kontopfändung müssen Sie binnen 30
Tage die Umwandlung
vornehmen.
Die Kosten für ein P-Konto variieren, manchen Banken verlangen
bis zu 15 Euro
pro Monat.
Quelle
European News
Kindergeld ohne Einkommensprüfung
Kindergeld für volljährige Kinder unter 25
Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, wird ab 2012 ohne
Einkommensprüfung gezahlt.
Der Nachweis, dass das Einkommen des Kindes unterhalb von 8.004 Euro
liegt, entfällt.
Wird nach der Ausbildung eine weitere Ausbildung oder ein Studium
begonnen, gibt es weiterhin Kindergeld.
Ausnahme: Das Kind arbeitet mehr als 20 Stunden in der Woche.
Mehr Arbeitslosengeld II
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab 2012 mehr Geld.
Für einen Single-Haushalt gibt es 10 Euro im Monat
mehr,
für Bedarfsgemeinschaften (Paare) 9 Euro pro
Leistungsempfänger. Kinder bis 5 Jahre erhalten 4 Euro
mehr.
Für ältere Kinder ändert sich nichts.
Höhere Rente
Rentner bekommen ab Juli 2012 mehr Geld aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Die Renten steigen im Osten um 3,2 %
und im Westen um 2,3 %. Damit steht Rentner im Osten durchschnittlich
35 Euro im Monat mehr zu.
Im Westen sind es im Durchschnitt 29 Euro monatlich.
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