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Änderungen zum 01.01.2012


P-Konto Neues Gesetz ab 01.01.2012 :

Ab 2012 können auch Leistungen wir das Kindergeld, Unterhaltszahlungen,
Sozialleistungen wie ALG 1+2, etc. gepfändet werden.
Wenn Sie kein "P-Konto" haben, haben Sie ab 2012 keine Möglichkeit mehr
im Nachhinein gepfändetes Geld zurückzubekommen.

Was müssen Sie beachten? Wie können Sie sich davor schützen?
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I u. II, Sozialhilfe, Kindergeld,
Rente kann ab dem 01.01.2012 nicht mehr rückwirkend abgehoben werden,
wenn eine Pfändung vorliegt, sodass zuvor ein sogenanntes "P-Konto" eingerichtet sein muss.
Haben Sie ein gemeinsames Konto müssen Sie in Zukunft 2 getrennte Konten einrichten,
die dann als "P-Konten" geführt werden können. Pro Person erhalten Sie dann den gesetzlichen
Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,99 Euro.
Jedes P-Konto wird bei der Schufa eingetragen.

Sie können über den gesetzlichen Grundbetrag hinaus mehr schützen lassen,
dies muss aber glaubhaft beim zuständigen örtlichen Vollstreckungsgericht
beantragt werden. Gegenüber Ihrer Bank müssen Sie Zahlungen von Unterhalt,
Bezug von Kindergeld und einmaligen Sozialleistungen glaubhaft belegen können.
Erkennt Ihre Bank den reinen Bewilligungsbescheid z.B. ALG 1 oder 2 nicht an,
müssen Sie sich eine gesonderte Bescheinigung über den zuständigen Träger z.B. Jobcenter einholen.
Sie können auch Ihre persönlichen Verhältnisse beim örtlichen Vollstreckungsgericht
erhöhen lassen, wenn Sie diesem glaubhaft diese belegen können.

Eine Umwandlung von einem normalen Girokonto in ein P-Konto erfolgt
nur auf Antrag und binnen 4 Tage.
Bei erstmaliger Kontopfändung müssen Sie binnen 30 Tage die Umwandlung vornehmen.
Die Kosten für ein P-Konto variieren, manchen Banken verlangen bis zu 15 Euro pro Monat.

Quelle European News


Kindergeld ohne Einkommensprüfung

Kindergeld für volljährige Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, wird ab 2012 ohne Einkommensprüfung gezahlt. 
Der Nachweis, dass das Einkommen des Kindes unterhalb von 8.004 Euro liegt, entfällt. 
Wird nach der Ausbildung eine weitere Ausbildung oder ein Studium begonnen, gibt es weiterhin Kindergeld. 
Ausnahme: Das Kind arbeitet mehr als 20 Stunden in der Woche.

Mehr Arbeitslosengeld II

Hartz-IV-Empfänger bekommen ab 2012 mehr Geld. Für einen Single-Haushalt gibt es 10 Euro im Monat mehr, 
für Bedarfsgemeinschaften (Paare) 9 Euro pro Leistungsempfänger. Kinder bis 5 Jahre erhalten 4 Euro mehr. 
Für ältere Kinder ändert sich nichts.

Höhere Rente

Rentner bekommen ab Juli 2012 mehr Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Renten steigen im Osten um 3,2 %
und im Westen um 2,3 %. Damit steht Rentner im Osten durchschnittlich 35 Euro im Monat mehr zu.
Im Westen sind es im Durchschnitt 29 Euro monatlich.



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